Ausführung zum Aktenzeichen 23 C 265/11
Im folgenden sind die Wasserschäden zu sehen, die in dem Verfahren gegen die Firma Meller + Hentges Zimmerei und Holzbau die Schadensersatzansprüche rechtfertigen. Für eine detailliertere Ansicht bitte auf das Bild klicken.
Schaden Erdgeschoß
Auf diesen Fotos sieht man die Außenwand des Zimmers im Erdgeschoß. Im Grundriß (siehe unten) ist dieses Zimmer mit Arbeitszimmer bezeichnet.
Das Wasser ist aus dem Obergeschoß bis in den Keller gelaufen. Eingetreten ist es an der Schnittstelle zwischen neuer Gaube und altem Dach.
Im Kellerbereich ist das Wasser in die Brüstungskanäle im Bereich des Hausanschlußraumes (unter dem Arbeitszimmer) gelaufen und hat sich dort gesammelt.
Auf den Bildern sind noch deutlich die Laufspuren zu sehen, die das Wasser hinterlassen hat.
Schaden Kellergeschoß
Diese Bilder zeigen den Raum unter dem im Grundriß zu sehenden Wohnraum (kleiner Bereich). Da der Anbau ca. 90 cm unterhalb der Erdgeschoßkante liegt, konnte das Wasser, was sich im Anbau gesammelt hatte, durch den Fensterausschnitt in der Kelleraußenwand in das Haus dringen.
Die anderen Bereiche der Kelleraußenwand sind mit Dämmplatten und Bitumen versehen worden, sodaß an den Stellen kein Wasser eindringen konnte. Da der Fensterbereich aber im Wohnraum liegt, ist dieser Bereich weder mit Dämmung noch mit Bitumen bearbeitet worden. Lediglich die Fensterausschnitte sind mit Gasbetonsteinen zugemauert worden.
Dachabdichtung im Anbau

Auf dem Bild kann man die Schneelasten bzw. Wasserpfützen im Bereich der Fensterausschnitte sehr gut erkennen. Wenn die Firma Meller + Hentges den Termin gehalten hätte und die Dämmplatten entsprechend vor dem Schneefall aufgebracht hätte, wäre diese Art der Abdichtung nicht notwändig gewesen.
Im Hintergrund erkennt man die Dämmplatten, die eigentlich auf dem Dach liegen sollten, d. h. am fehlenden Material hat es in diesem Fall nicht gelegen.
Sogenannte fachgerechte Abdichtung durch die ausführende Firma
Mit diesem Bild wollen wir nur darstellen, was die Firma unter einer fachgerechten Abdichtung der Baustelle versteht.
Auf der rechten Seite sieht mal, dass die Gewebefolie üner die bereits vernagelten Dachlatten angebracht wurde. In diesem Fall hat das Wasser einen ganz einfachen Weg, ins Gebäude zu kommen.
Die Firma unterstellt ja gerne nicht fachgerechte Ausführungen von Eigenleistungen, aber in diesem Fall sieht man den Unterschied zwischen der Baufolie, die durch die Bauherrin angebracht wurde, die den ganzen Winter über dicht war und die "fachgerechte Anbringung" einer Gewebefolie durch einen Meisterbetrieb, für die der Kunde auch noch zahlen muss.







